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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen zu den Themen Leistungsfall, Versicherungsvertrag sowie zu unseren Produkten und Zusatzdienstleistungen zusammengetragen. Finden Sie hier schnell und verständlich Antworten auf Ihre häufigsten Fragen. 

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Unser Service-Team ist montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)7156 1652-0 für Sie erreichbar. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden an: info@cardif.de.

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Was bedeutet unverschuldete Arbeitslosigkeit?

Ihre Arbeitslosigkeit darf nicht auf Ihr eigenes Verschulden zurückzuführen sein. Sie dürfen also keine außerordentliche (fristlose) Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.

Sie dürfen auch nicht selbst gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. Auch dies wird von uns als verschuldete Arbeitslosigkeit gewertet und ist somit nicht versichert. 

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Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalles von einem Arzt krankgeschrieben werden.

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Welche Unterlagen werden bei Arbeitslosigkeit bei mir angefordert?

Im Fall der Arbeitslosigkeit benötigen wir folgende Nachweise:

  • Unsere Leistungsformulare, die wir Ihnen zuschicken
  • Den Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes
  • Den ehemaligen Arbeitsvertrag, ersatzweise die Arbeitsbescheinigung, die Sie auf Anfrage bei der Agentur für Arbeit erhalten
  • Das Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers

Bitte beachten Sie, dass es möglich ist, dass wir ggf. weitere Nachweise benötigen. Dies ist jedoch fallabhängig und kann von uns nicht vorher gesehen werden.

Ihre Restkreditversicherung kann neben der Ratenübernahme auch kostenfreie unterstützende Maßnahmen für Ihre Arbeitsplatzsuche beinhalten. Sollte dies in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart sein, senden Sie uns bitte für einen Bewerbungscheck Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf) und für eine Zeugnisanalyse Ihr letztes Arbeitszeugnis zu. Sie erhalten unsere Stellungnahme (mit Tipps und Ratschlägen) kurzfristig zurück.  

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Warum erhalte ich keine Leistung wenn ich innerhalb der Karenzzeit wieder arbeite bzw. gesund bin?

Die BNP Paribas Cardif kann erst in Leistung treten, wenn die leistungsfreie Karenzzeit beendet ist. Sollten Sie innerhalb dieser Karenzzeit wieder eine Anstellung finden oder wieder gesund sein, können wir keine Leistungen übernehmen.

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Was ist eine Wartezeit?

Die Wartezeit ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Sie besteht einmalig zu Beginn des Versicherungsschutzes. Wie lange die Wartezeit ist, können Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen. Bitte informieren Sie sich hier über die Dauer dieser Wartezeit.

Ein Versicherungsfall, der innerhalb der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert.

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Was ist eine Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist vergleichbar mit einer Selbstbeteiligung, die Sie vielleicht von anderen Versicherungen kennen.

Während der Karenzzeit besteht für Sie bereits Versicherungsschutz. Leistungen aus der Versicherung erhalten Sie nach Ablauf der Karenzzeit. Für den Zeitraum der Karenzzeit erbringen wir keine Leistungen.

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Welche Leistung wird bei schwerer Krankheit ausbezahlt?

Bei schwerer Krankheit übernimmt die BNP Paribas Cardif entweder die am Tag der Erstdiagnose ausstehende Restschuld, oder den ausstehenden Kreditkartensaldo (abhängig davon, ob Sie einen Kredit oder ein Konto abgesichert haben). 

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