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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen zu den Themen Leistungsfall, Versicherungsvertrag sowie zu unseren Produkten und Zusatzdienstleistungen zusammengetragen. Finden Sie hier schnell und verständlich Antworten auf Ihre häufigsten Fragen. 

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Unser Service-Team ist montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)7156 1652-0 für Sie erreichbar. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden an: info@cardif.de.

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Asset-Herausgeber

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Warum habe ich eine Zahlungserinnerung von BNP Paribas Cardif erhalten?

Der Beitrag für Ihre Restkreditversicherung wird monatlich von Ihrem Konto abgebucht. In diesem Monat konnten wir den Beitrag nicht abbuchen.

Wir werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung erneut versuchen den Versicherungsbeitrag abzubuchen.

  1. Bitte kontrollieren Sie, ob Ihre Bankverbindung noch aktuell ist.
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto auch gedeckt ist.

Sollte uns eine erneute Abbuchung nicht möglich sein, werden Sie aus dem Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet und Ihr Versicherungsschutz erlischt vollständig.

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Warum wurde von meinem Bankkonto durch die BNP Paribas Cardif ein Betrag abgebucht?

Haben Sie kürzlich einen Kredit abgeschlossen oder ein neues Kreditkarten- bzw. Bankkonto eröffnet?

Wenn ja, steht diese Abbuchung  in Zusammenhang mit diesem Kredit oder Konto; bei Abschluss des Kredits haben Sie einen Versicherungsvertrag bei der BNP Paribas Cardif abgeschlossen.

Bitte überprüfen Sie in diesem Zusammenhang Ihre Kreditunterlagen, oder sprechen Sie mit Ihrem Bankberater. 

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Wie wird der Beitrag bezahlt?

Es gibt zwei mögliche Varianten, Ihren Beitrag an uns zu bezahlen:

  1. Bei Abschluss des Darlehensvertrages wird der Beitrag Ihrer Restschuldversicherung für die gesamte Laufzeit als Einmalbeitrag entrichtet.

  2. Der Versicherungsbeitrag wird monatlich von Ihrem Bankkonto eingezogen.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Bankberater, welche Variante möglich ist. 

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Zu welchem Zeitpunkt kann ich eine Restkreditversicherung abschließen?

Die Restkreditversicherung kann nur im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Darlehens, der Eröffnung eines Kontos oder Beantragung einer Kreditkarte über Ihre Bank oder Kreditunternehmen abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss der Restkreditversicherung ist nicht möglich.

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Welche Vertragsdauer wähle ich für meine Restkreditversicherung?

Die Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages orientiert sich üblicherweise an der Laufzeit Ihres Kredites. 

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Wo oder wie kann ich ein Angebot zur Restkreditversicherung erhalten bzw. berechnen?

Um ein Angebot zu erhalten, sprechen Sie mit einem unserer Geschäftspartner z.B. Banken, Kreditkartenunternehmen oder Kfz-Finanzierer.

Sollte das Finanzinstitut mit uns zusammenarbeiten, kann Ihnen der Berater bei Abschluss der Finanzierung auch ein Angebot für unser Versicherungsprodukt anbieten, berechnen und abschließen. 

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Was sind die Vorteile einer Restkreditversicherung gegenüber dem Abschluss einer klassischen Risikolebensversicherung?

In einer klassischen Risikolebensversicherung kann meist nur das Risiko Tod abgesichert werden. In einer Restkreditversicherung hingegen können Sie sich gegen die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit versichern. Bei der Aufnahme in die Versicherung findet zudem keine Gesundheitsprüfung statt. Somit erfolgt auch kein Beitragszuschlag, wie er bei der Risikolebensversicherung häufig der Fall ist. Den genauen Versicherungsumfang finden Sie in den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.

Wenn Ihr Todesfall eintritt, lösen wir den ausstehenden Kredit der Bank gegenüber ab und Ihre Hinterbliebenen müssen sich nicht darum kümmern, wie die Raten weiter bezahlt werden sollen.

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