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Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen zu den Themen Leistungsfall, Versicherungsvertrag sowie zu unseren Produkten und Zusatzdienstleistungen zusammengetragen. Finden Sie hier schnell und verständlich Antworten auf Ihre häufigsten Fragen. 

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Unser Service-Team ist montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0)7156 1652-0 für Sie erreichbar. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden an: info@cardif.de.

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Welche Unterlagen werden bei Arbeitsunfähigkeit bei mir angefordert?

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie von uns Leistungsformulare zugeschickt, die Sie uns bitte ausgefüllt wieder zurückschicken. Zu diesen Formularen gehört auch ein Formular für die Krankenkasse und eines für Ihren Arzt.

Ihre Restkreditversicherung kann neben der Ratenübernahme auch kostenfreie unterstützende Maßnahmen für Ihre baldige Genesung beinhalten. Sollte dies in Ihrer Restkreditversicherung vereinbart worden sein, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer +49 (0)7156 1652-371 an. Wir beraten Sie gerne darüber, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.  

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Wie kann ich diese Zusatzleistungen in Anspruch nehmen?

Wir beraten Sie gerne telefonisch unter +49 (0)7156 1652-0,

per E-Mail: wirhelfen@cardif.de

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Wie sende ich meine Unterlagen zur Prüfung an die BNP Paribas Cardif?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen per Email oder per Post zu senden.

Email-Adresse: wirhelfen@cardif.de (bitte vermerken Sie Ihre Versicherungsfallnummer in der Email)

Per Post: BNP Paribas Cardif, Dieselstraße 5, 70839 Gerlingen. (Bitte nennen Sie auf den Unterlagen das Stichwort: Assistance).

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Welche Unterlagen kann ich für die Inanspruchnahme der Zusatzleistungen von der BNP Paribas Cardif einreichen?

Für die Durchführung eines Bewerbungschecks senden Sie uns bitte ein Musteranschreiben aus Ihrer Bewerbung und Ihren Lebenslauf zu.

Wenn Sie eine Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses wünschen, senden Sie uns bitte Ihr letztes Arbeitszeugnis zu. Sie erhalten kurzfristig eine ausführliche Stellungnahme dazu.

Bevor Sie Unterlagen zu den Zusatzdienstleistungen der Arbeitsunfähigkeit einreichen, melden Sie sich bitte vorab telefonisch bei uns. Wir leiten Sie dann gerne an unsere Experten weiter. Dort wird Ihnen dann auch mitgeteilt, an welche Anschrift Sie Ihre Unterlagen senden können.

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Kann mir die BNP Paribas Cardif helfen so angenehm und so schnell wie möglich wieder gesund zu werden?

Ihre Restkreditversicherung kann neben der Ratenübernahme auch kostenfreie unterstützende Maßnahmen für Ihre baldige Genesung beinhalten, wie z.B.:

  1. Beratung durch Spezialisten
  2. Krankentransporte
  3. Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben

oder rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter

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Unterstützt mich BNP Paribas Cardif bei der Arbeitsplatzsuche?

Ihre Restkreditversicherung kann neben der Ratenübernahme auch kostenfreie unterstützende Maßnahmen für Ihre Arbeitsplatzsuche beinhalten, wie z.B.:

  1. Durchführung eines Bewerbungs- und / oder Zeugnischecks
  2. Juristische Erstberatung am Telefon
  3. Teilnahme an einem Bewerbungstraining

oder rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

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Wann tritt die BNP Paribas Cardif im Falle einer Arbeitslosigkeit in die Leistungspflicht ein?

Bei angestellten Arbeitnehmern ist grundsätzlich die wichtigste Voraussetzung, dass Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde, kein Verschulden Ihrerseits vorliegt, das zur Kündigung geführt hat und dass Sie von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beziehen (dies beinhaltet ALG I und ALGII).

Die Arbeitslosigkeit darf nicht aus einem befristeten Arbeitsverhältnis resultieren, das zum vereinbarten Termin ausgelaufen ist.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 12 Monate bei einem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig mit mindestens 15 Arbeitsstunden in der Woche beschäftigt gewesen sind, entweder vor Beginn der Arbeitslosigkeit, oder vor Beginn des Versicherungsschutzes.

Selbstständige sind ggf. auch versichert. Lesen Sie jedoch bitte in Ihren Versicherungsbedingungen nach, ob dies bei Ihnen so enthalten ist. 

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